Für alle Leistungen, die durch ArbeitsRaum Berlin (im Folgenden: Auftragnehmer) erbracht werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§1 Angebote Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
§2 Termine und Fristen Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Ermessen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verzögerungen, bedingt durch z. B. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, die mithin nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz. Ist eine Verzögerung der Lieferfrist durch Nachforderungen oder durch Fehlinformation im Vorfeld durch den Auftraggeber entstanden, so hat der Auftraggeber kein Recht vom Vertrag zurückzutreten und hat auch keinen Anspruch auf Schaden-ersatz.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen Die Abrechnung der Leistungen erfolgt bar oder per Rechnung. Porto, Verpackung und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Als Zahlung gilt erst die tatsächliche Verfügbarkeit über den geschuldeten Betrag. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnungssumme nach einmaliger Mahnung um EUR 5,00 zu erhöhen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ist vorbehalten.
§3.1 Porto Für den Versand von Mailings/Paketen etc. über den Postweg ist eine Portovorauszahlung erforderlich. Diese Vorauszahlung muss mindestens 2 Tage vor Versandtermin verfügbar sein, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart. Portovorauszahlungen können gegen bestehende Forderungen verrechnet werden. Kosten für die Rücksendung für Materialen, die im Rahmen eines Auftrages vom Auftraggeber gestellt werden, werden im Anschluss dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§4 Dienstleistungen Nora Cardador ist ein Dienstleister im Bereich der Arbeits- und Büroorganisation, Schreibarbeiten für Unternehmen und Privatkunden. Ich vermittel Künstler in Aufträge und versende in Kooperation mit der Keksqueen Berlin Geschenke.
§4.1 Mailings Die Versandkosten für Briefpapier, Umschläge und eventuelle Beilagen sind vom Auftraggeber zu tragen. Kosten die durch kurzfristige Änderungen des Auftraggebers am Layout oder am Text entstanden sind, z.B. schon erfolgter Druck des Mailings, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die nachträgliche Bearbeitung des Textes und des Layout werden mit einem Stundensatz von 17,50 € netto pro Stunde in Rechnung gestellt.
§4.2 Adresserfassung Die erfassten Adressen werden, wenn nicht anders vereinbart, standardmäßig in Form einer Excelliste per eMail oder auf dem Postweg ausgeliefert. ArbeitsRaum kann keine vollständige Fehlerfreiheit garantieren, sowie auch bei der Richtigkeit der Adressen, die bei Recherchen aus dem Internet erfasst werden. Überschreitet die Zahl der Adressen die vereinbarte Menge und gilt für die tatsächliche Menge nach der Preisstaffelung des Auftragnehmers ein anderes Entgelt, erhöht sich der vereinbarte Preis entsprechend.
§4.3 Ablageservice Die Ablage wird nach Wunsch oder nach pflichtgemäßen Ermessen des Auftragsnehmers durchgeführt. Nötige Büromaterialien, die nicht bereits im Angebotspreis enthalten sind, werden separat berechnet. Etwaige Änderungen werden schriftlich vereinbart. Informationen die durch die Bearbeitung der Ablage erlangt werden, werden absolut vertraulich behandelt.
§4.4 Bewerbungsmappen, Bewerbungstraining Der Auftragnehmer führt einen unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch im Vorfeld einer jeden Bewerbungsmappenerstellung durch. Der Auftragnehmer führt keine Rechtsberatung durch. Die Erstellung einer Bewerbungsmappe oder die Durchführung eines Bewerbungstrainings ist keine Garantie auf ein Bewerbungsgespräch oder Einstellung bei dem beworbenen Unternehmen. Wenn der Auftraggeber die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen an ArbeitsRaum übertragen hat, bleibt der Auftraggeber für den Inhalt, die Formulierungen, die Wortwahl, die Rechtschreibung und Gestaltung voll und ganz verantwortlich. Der Auftraggeber ist gegenüber Dritten rechtlich für den Inhalt seiner Bewerbungsunterlagen und für alle Angaben verantwortlich. Diese Verantwortung kann der Auftraggeber nicht an ArbeitsRaum übertragen. Der Auftragnehmer erstellt die Unterlagen in seinem Auftrag und aufgrund von seinen Angaben. Für die Angaben, die uns der Auftraggeber zusendet, sind wir nicht verantwortlich. ArbeitsRaum kann seine Angaben nicht auf die Richtigkeit überprüfen und geht davon aus, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen.
§4.5 Künstlervermittlung Der Auftragnehmer vermittelt Künstler für Veranstaltungen. Der Rahmen der Zusammenarbeit ist im jeweiligen Vertrag festgelegt.
§5 Ausfallhonorar für nicht eingehaltene Termine Bei der Vereinbarung von Terminen geht der Auftraggeber, egal ob die Terminvereinbarung telefonisch, persönlich, per Email Fax oder schriftlich erfolgt, ein bindendes Vertragverhältnis mit dem Auftragnehmer ein. Wenn der Auftraggeber den Termin nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig mindestens 24 Stunden vorher telefonisch absagt, wird ein Ausfallhonorar fällig in Höhe des jeweiligen Stundenhonorars oder 50% bei Komplettpaketen. Zudem wird bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber der bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Auftragnehmer vorab entstandene Aufwand geschuldet. Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
§6 Eigentumsvorbehalt Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§7 Gewährleistung, Haftung Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Vollständige Fehlerfreiheit, z. B. bei Text- und Adressenerfassung, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Reklamationen wegen erheblicher Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung angezeigt werden. Ansprüche des Auftraggebers wegen erheblicher Mängel der Leistung beschränken sich zunächst auf Nachbesserungen oder Ersatzleistungen. Kosten und Gefahr des Versands trägt der Auftraggeber. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung/Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das Entgelt angemessen zu mindern. Der Auftragnehmer haftet mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
§8 Versicherungen, Lagerkosten Für das Eigentum des Auftraggebers, z. B. Datenträger, Prospekte, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu. Eine Versicherung gegen Feuer, Diebstahl etc. muss der Auftraggeber selbst abschließen. Kurzzeitige Lagerung von Materialien des Auftraggebers bis zur Auftragsdurchführung erfolgt kostenfrei.
§9 Virenschutz Das EDV-System von ArbeitsRaum wird regelmäßig virengeprüft. Dies gilt auch für Datenträger und elektronische Datenübermittlung. Es wird jedoch keine Haftung übernommen, sollte die Antivirensoftware bestimme Virenarten nicht erkennen (Norton Antivirus).
§10 Schweigepflicht Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Einzelheiten des Auftrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Für die Sicherheit von Auftraggeberdaten bei elektronischer Übermittlung kann keine Gewähr übernommen werden.
§11 Anzuwendendes Recht und Salvatorische Klausel Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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